Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss
- Leistungsgegenstand
- Kontingente
- Qualifizierte Bewerbung
- Bewerbungsgarantie
- Mitwirkung des Auftraggebers
- Freigabe von Entwürfen
- Verantwortung für Inhalte
- Vergütung und Zahlung
- Nutzungsrechte
- Bewerberdaten und Datenschutz
- Vertraulichkeit
- Referenznennung
- Keine Exklusivität, Abwerbeverbot
- Laufzeit und Kündigung
- Haftung, höhere Gewalt, Verjährung
- Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ben Louis Carstens, Eppendorfer Weg 168, 20253 Hamburg, handelnd unter lokalejobsuche.de (nachfolgend „wir“), und dem Auftraggeber über Leistungen zur Gewinnung von Bewerbungen auf offene Stellen.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen; ihre Geltung wird auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen.
1.3 Was im Angebot steht, geht diesen Bedingungen vor. Widerspricht eine Angabe im Angebot einer Ziffer dieser Bedingungen, gilt das Angebot.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot annimmt – durch Unterschrift, digitale Bestätigung oder eine eindeutige Erklärung in Textform. Angebote sind 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Die unterzeichnende Person versichert, zum Abschluss dieses Vertrages berechtigt zu sein. Mündliche Zusagen, die über den schriftlichen Vertragsinhalt hinausgehen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Wir erbringen je nach Angebot: anonyme Mitarbeiterbefragung, Erstellung von Anzeigen und Bewerbungsstrecke, Schaltung der Kampagne auf sozialen Medien und in Suchmaschinen, telefonische Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen sowie deren Übergabe an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer einen Zugang zu unserem Kundenportal, in dem alle Bewerbungen mit Status und Verlauf einsehbar sind.
3.2 Geschuldet ist eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB, ergänzt um die in Ziffer 6 zugesagte Zahl. Wir schulden qualifizierte Bewerbungen, nicht die Einstellung. Auswahl, Gesprächsführung, Vergütungsangebot und Vertragsschluss mit dem Bewerber liegen allein beim Auftraggeber.
3.3 Die inhaltliche und technische Ausgestaltung der Kampagne – Wahl der Plattformen, Gestaltung der Werbemittel, Ausrichtung der Zielgruppe – bestimmen wir nach fachlichem Ermessen, gebunden an das vereinbarte Ziel und die Freigabe nach Ziffer 8.
3.4 Wir dürfen für einzelne Leistungen Dritte einsetzen und bleiben dabei Vertragspartner des Auftraggebers.
4. Kontingente
4.1 Die Leistung wird in Kontingenten erbracht. Ein Kontingent umfasst 30 Tage Kampagnenlaufzeit für eine Stelle an einem Standort.
4.2 Die im Angebot genannten Kontingente können innerhalb des dort genannten Abrufzeitraums frei abgerufen werden. Der Auftraggeber entscheidet, wann ein Kontingent startet.
4.3 Pausiert der Auftraggeber eine Kampagne, verfallen die verbleibenden Tage des laufenden Kontingents nicht; sie verschieben sich in den weiteren Abrufzeitraum.
4.4 Ein Kontingent gilt als verbraucht, wenn seine 30 Kampagnentage abgelaufen sind, oder wenn der Auftraggeber die betreffende Stelle als besetzt meldet und kein weiterer Abruf gewünscht ist.
4.5 Nicht abgerufene Kontingente verfallen mit Ablauf des Abrufzeitraums. Wir weisen den Auftraggeber spätestens 30 Tage vorher in Textform auf den drohenden Verfall hin; unterbleibt der Hinweis, verlängert sich der Abrufzeitraum um 30 Tage.
5. Qualifizierte Bewerbung
5.1 Eine qualifizierte Bewerbung im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn alle vier Merkmale erfüllt sind:
- Eine Person hat sich über eine von uns geschaltete Kampagne beworben.
- Wir haben sie telefonisch erreicht.
- Sie erfüllt die Anforderungen, die vor Kampagnenstart gemeinsam in Textform festgelegt wurden.
- Sie hat im Gespräch einem Kontakt mit dem Auftraggeber zugestimmt.
5.2 Nicht als qualifizierte Bewerbung zählen: Mehrfachbewerbungen derselben Person (sie zählt einmal), Bewerbungen außerhalb der vereinbarten Region, offensichtlich unrichtige Angaben sowie Personen, die dem Auftraggeber zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweislich bereits bekannt waren.
5.3 Die Anforderungen nach Ziffer 5.1 Nr. 3 werden vor Kampagnenstart in Textform dokumentiert. Eine nachträgliche Verengung wirkt nicht zurück; eine nachträgliche Erweiterung gilt ab dem Tag der Vereinbarung.
5.4 Jeder Eingang wird im Kundenportal mit Eingangszeitpunkt, Gesprächsnotiz und Zählstatus geführt. Der Auftraggeber kann die Zählung jederzeit dort einsehen und ihr innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang in Textform widersprechen.
6. Bewerbungsgarantie
6.1 Wir garantieren die im Angebot genannte Anzahl qualifizierter Bewerbungen innerhalb der ersten 90 Tage. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die erste Kampagne ausgespielt wird.
6.2 Wird die Zahl nicht erreicht, erstatten wir die Dienstleistungsgebühr für die ersten drei Kontingente einschließlich der Einrichtungsgebühr vollständig. Ein Selbstbehalt besteht nicht; Kosten für Medienproduktion werden nicht abgezogen.
6.3 Die Erstattung erfolgt ohne gesonderte Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 90 Tage auf das Konto, von dem die Zahlung einging. Der Auftraggeber muss keine Frist wahren und keinen Antrag stellen.
6.4 Zusätzlich steht dem Auftraggeber in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu: Er kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist ohne Einhaltung einer Frist beenden. Bereits abgerufene weitere Kontingente werden anteilig abgerechnet.
6.5 Das im Angebot genannte Werbebudget ist eine Empfehlung, keine vertraglich geschuldete Zahlung. Der Auftraggeber entscheidet frei über dessen Höhe; er zahlt es unmittelbar an die Werbeplattformen, nicht an uns, und es ist nicht Teil der Dienstleistungsgebühr.
6.6 Voraussetzung der Garantie ist, dass während der 90 Tage mindestens das empfohlene Werbebudget eingesetzt wurde und der Auftraggeber sich bei übergebenen Bewerbern innerhalb von zwei Werktagen meldet. Beides ist im Kundenportal nachvollziehbar. Setzt der Auftraggeber weniger als die empfohlene Höhe ein, verlängert sich die Frist um die Dauer der Unterschreitung; liegt der Einsatz dauerhaft unter drei Vierteln der Empfehlung, entfällt die Garantie.
6.7 Der Auftraggeber behält im Garantiefall alle bis dahin eingegangenen Bewerbungen, die für ihn erstellten Inhalte und die Nutzungsrechte nach Ziffer 11. Eine Rückgabe- oder Löschpflicht besteht nicht.
6.8 Im Übrigen entfällt die Garantie nur, wenn der Auftraggeber eine Mitwirkung nach Ziffer 7 trotz Aufforderung in Textform und angemessener Nachfrist unterlässt und dies für das Verfehlen der Zahl ursächlich war. Wir tragen dafür die Darlegungs- und Beweislast.
6.9 Weder eine Verlängerung des Vertrages nach Ziffer 16 noch die Fortsetzung der Zahlungen noch die Einstellung eines Bewerbers berühren den Garantieanspruch.
6.10 Die Garantie gilt je Vertrag einmal, bezogen auf die ersten drei Kontingente. Für Verlängerungszeiträume gilt sie nur, wenn sie dort erneut ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt die für die Kampagne notwendigen Angaben, Zugänge und Freigaben bereit, benennt eine Person für die Abstimmung und meldet sich bei übergebenen Bewerbern innerhalb von zwei Werktagen.
7.2 Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen auf eine Freigabeanfrage, verlängert sich die Frist nach Ziffer 6.1 um die Dauer der Verzögerung. Kommt die Mitwirkung trotz Aufforderung in Textform und Nachfrist von zehn Werktagen nicht zustande, dürfen wir das laufende Kontingent als verbraucht abrechnen.
7.3 Stellt der Auftraggeber eine Person ein, die über eine unserer Kampagnen gekommen ist, teilt er uns das innerhalb von 14 Tagen in Textform mit. Die Mitteilung dient der Zählung, der Abrechnung von Kontingenten und einer etwaigen Wiederbesetzungszusage; sie löst keine zusätzliche Vergütung aus.
7.4 Die vom Auftraggeber gemachten Angaben zu Stelle, Anforderungen, Vergütungsrahmen und Region müssen zutreffend sein. Stellen sich Angaben als unzutreffend heraus und beeinträchtigt das die Kampagne, gehen die Folgen nicht zu unseren Lasten.
8. Freigabe von Entwürfen
8.1 Anzeigen, Texte und Bewerbungsstrecken gehen erst live, wenn der Auftraggeber sie im Kundenportal bestätigt hat. Eine Freigabe durch bloßen Zeitablauf gibt es nicht.
8.2 Nach der Freigabe sind bis zu zwei Änderungsrunden je Kampagne enthalten. Weitere Änderungen rechnen wir nach Aufwand ab, nach vorheriger Ankündigung des Umfangs in Textform.
9. Verantwortung für Inhalte
9.1 Der Auftraggeber verantwortet den Inhalt der Stellenausschreibung, insbesondere deren Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er prüft die von uns erstellten Anzeigen vor der Freigabe nach Ziffer 8 darauf.
9.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm gestellte Inhalte – Fotos, Videos, Logos, Texte, Daten – frei von Rechten Dritter sind. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm gestellten Inhalten oder auf von ihm freigegebenen Angaben beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
9.3 Wir führen keine Rechtsberatung durch und prüfen die Kampagnen nicht auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder arbeitsrechtliche Zulässigkeit. Erkennen wir einen offensichtlichen Rechtsverstoß, weisen wir darauf hin.
10. Vergütung und Zahlung
10.1 Die Höhe ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
10.2 Abgerechnet wird je Kontingent zum Abruf, die Einrichtungsgebühr zum Vertragsbeginn. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; wir berechnen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Nach erfolgloser Mahnung mit Frist von zehn Tagen dürfen wir laufende Kampagnen aussetzen, bis die fällige Zahlung eingegangen ist; die Kontingenttage laufen in dieser Zeit weiter.
10.4 Gegen unsere Forderungen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
10.5 Für Verlängerungszeiträume nach Ziffer 16 dürfen wir die Preise anpassen. Die Änderung teilen wir spätestens zwei Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mit. Der Auftraggeber kann den Vertrag daraufhin bis zum Ende des laufenden Abrufzeitraums kündigen; ohne Kündigung gilt der neue Preis als angenommen. Auf dieses Recht weisen wir in der Mitteilung hin.
10.6 Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber unmittelbar an die Werbeplattformen. Es ist nicht Teil der Dienstleistungsgebühr. Auf Wunsch legen wir es aus und rechnen es gesondert und ohne Aufschlag ab; in diesem Fall ist es im Voraus zu zahlen.
10.7 Terminabsagen für vereinbarte Produktionstage: bis sieben Werktage vorher kostenfrei; danach berechnen wir 50 %, innerhalb von 48 Stunden 100 % des Tagessatzes, jeweils zuzüglich nachgewiesener, nicht stornierbarer Fremdkosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwandes vorbehalten.
11. Nutzungsrechte
11.1 An allen für den Auftraggeber erstellten Inhalten – Texten, Anzeigen, Grafiken, Fotos und Videos – erhält er ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke. Es entsteht mit vollständiger Zahlung der Dienstleistungsgebühr und besteht nach Vertragsende fort.
11.2 Aufnahmen eines Medientages einschließlich des unbearbeiteten Rohmaterials werden dem Auftraggeber auf Wunsch herausgegeben.
11.3 Die technische Bewerbungsstrecke und das Kundenportal betreiben wir. Nach Vertragsende bleiben sie 60 Tage erreichbar, damit der Auftraggeber seine Daten herausziehen kann; danach schalten wir sie ab. Auf Wunsch liefern wir vorher einen vollständigen Export.
11.4 Unser Verfahren, unsere Vorlagen und unser Know-how bleiben unser Eigentum. Der Auftraggeber darf sie für eigene Kampagnen nutzen, aber nicht Dritten zur Erbringung gleichartiger Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
11.5 Vom Auftraggeber gestelltes Material bleibt sein Eigentum. Er sichert zu, über die notwendigen Rechte zu verfügen.
12. Bewerberdaten und Datenschutz
12.1 Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien vor Kampagnenstart einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Anlage zu diesem Vertrag.
12.2 Wir geben Bewerberdaten ausschließlich an den Auftraggeber weiter und nur für den jeweiligen Vorgang.
12.3 Ab Übergabe verarbeitet der Auftraggeber die Daten in eigener Verantwortung und löscht sie, sobald sie nicht mehr erforderlich sind.
12.4 In unserem Kundenportal werden Eingänge nach Archivierung und Ablauf der vereinbarten Frist automatisch gelöscht, einschließlich zugehöriger Dateien. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website stehen in der Datenschutzerklärung.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, während der Zusammenarbeit und für drei Jahre danach vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
14. Referenznennung
14.1 Wir nennen den Auftraggeber nur dann als Referenz – mit Namen, Logo, Ergebnissen oder Zitaten –, wenn er vorher in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden; wir entfernen die Nennung dann innerhalb von 14 Tagen. Für die Zustimmung wird keine Vergütung geschuldet, und ihre Verweigerung hat keine Auswirkung auf die Leistung.
14.2 Unabhängig davon dürfen wir anonymisierte Kennzahlen aus der Zusammenarbeit auswerten und in nicht zuordenbarer Form verwenden.
15. Keine Exklusivität, Abwerbeverbot
15.1 Die Zusammenarbeit begründet keine Exklusivität. Wir dürfen auch für andere Unternehmen derselben Branche oder Region tätig werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Innerhalb einer vereinbarten Region führen wir keine zwei Kampagnen für dieselbe Stelle in derselben Region gleichzeitig.
15.2 Der Auftraggeber wirbt während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden oder freien Mitarbeiter von uns ab. Unberührt bleiben Bewerbungen auf öffentlich ausgeschriebene Stellen ohne unser Zutun.
16. Laufzeit und Kündigung
16.1 Die Erstlaufzeit ergibt sich aus der im Angebot genannten Zahl der Kontingente und dem dort genannten Abrufzeitraum.
16.2 Der Vertrag verlängert sich um jeweils sechs Monate und sechs weitere Kontingente, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Abrufzeitraums in Textform gekündigt wird.
16.3 Unberührt bleiben das Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 6.4, das Kündigungsrecht bei Preisanpassung nach Ziffer 10.5 und das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.
16.4 Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei anhaltender Verweigerung der Mitwirkung nach Ziffer 7. In diesem Fall bleiben bereits abgerufene Kontingente geschuldet; nicht abgerufene Kontingente werden nicht berechnet.
16.5 Kündigungen bedürfen der Textform.
17. Haftung, höhere Gewalt, Verjährung
17.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die für den betroffenen Auftrag gezahlte Dienstleistungsgebühr. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
17.3 Für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und den wirtschaftlichen Erfolg des eingesetzten Werbebudgets haften wir nicht. Die Zusage nach Ziffer 6 bleibt davon unberührt.
17.4 Werbeplattformen können Kampagnen aussetzen oder Konten sperren. Wir haben darauf keinen Einfluss und haften dafür nicht. Wird eine Kampagne dadurch für mehr als sieben zusammenhängende Tage unmöglich, verlängert sich die Frist nach Ziffer 6.1 entsprechend und das betroffene Kontingent wird nicht verbraucht; dauert es länger als 30 Tage, kann jede Seite den Vertrag ohne Frist beenden, und wir erstatten die Vergütung für nicht verbrauchte Kontingente.
17.5 Bei höherer Gewalt – etwa Naturereignissen, Streik, behördlichen Anordnungen oder längeren Ausfällen der genutzten Infrastruktur – ruhen die Pflichten beider Seiten für die Dauer des Ereignisses. Fristen verlängern sich entsprechend.
17.6 Ansprüche des Auftraggebers verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für den Anspruch aus Ziffer 6.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
18.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 18. August 2026